Download: Hausordnung-interne Regeln
Zur Organisation werden bei der Annahme Zettel mit fortlaufenden Servicenummern ausgegeben. Die Besucher melden sich vorab mit Namen, Telefon- (Mail-) Kontakt und der Gerätebezeichnung sowie einer kurzen Fehlerbeschreibung online oder telefonisch in der entsprechenden für bis zu 2 Treffen im Voraus ausgegebenen Anmeldeliste an. Je gebuchtem Termin kann ein Gerät zur Reparatur eingereicht werden. Durch den Eintrag auf der Anmeldeliste bestätigen die Besucher die Kenntnisnahme dieser Hausordnung (interne Regeln).
- Die Reparaturen und Aktivitäten im RepairCafé werden kostenfrei von ehrenamtlichen Experten ausgeführt
- Da die Reparaturen von ehrenamtlichen Helfern ausgeführt werden, sind die Gewährleistungen und Haftungen eingeschränkt.
- Neues Material das zur Reparatur benutzt wird, wie zum Beispiel Kabel, Stecker, Sicherungen, Ersatzteile, Reißverschlüsse, usw. sind zu bezahlen.
- Besucher die Gegenstände zum Reparieren bringen, tun dies auf eigenes Risiko.
- Die Reparateure geben keine Garantie oder Gewährleistung für die von ihnen oder mit ihrer Hilfe ausgeführten Reparaturen und sind nicht für eventuelle Fehlfunktionen oder weitere Einschränkungen von im RepairCafé reparierten Gegenständen verantwortlich.
- Die Reparateure behalten sich das Recht vor verschiedene Gegenstände nicht zu reparieren.
- Die Reparateure sind nicht verpflichtet, auseinandergenommene, nicht reparierbare Geräte, wieder zusammenzubauen.
- Die Besucher des RepairCafé sind selbst zuständig für die passende Entsorgung ihrer nicht reparierbaren Gegenstände. In Absprache kann eine fachgerechte Entsorgung durch das Team des RepairCafé‘s erfolgen.
Die erhobenen personenbezogenen Daten dienen lediglich der Organisation der Tätigkeit und werden weder veröffentlicht noch an Dritte weitergegeben. Eine terminliche Festlegung für das Fertigstellen von Reparaturen ist von der Anzahl der anfallenden Aufträge abhängig und kann darum nicht gegeben werden. Alle Reparaturen werden unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung realisiert. Der Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus grob fahrlässiger bzw. vorsätzlicher Verletzung von Pflichten der Handelnden sowie für jede Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
Aufgrund eingeschränkter Lagermöglichkeiten werden zur Reparatur eingereichte Geräte nach Fertigstellung bzw. Feststellung der Irreparabilität innerhalb von 4 (vier) Monaten nach eindeutiger Information des Besitzers zu Abholterminen bei Nichtabholung als Sachspende an das 1.Repair-Cafe MD deklariert und einer weiteren sinnvollen Nutzung oder fachgerechter Entsorgung zugeführt. Besitzansprüche oder Regressforderungen werden hiernach ausgeschlossen.